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Altersvorsorge: Betriebsrente
Einige größere Unternehmen können ihren Angestellten eine besondere Form der Altersvorsorge bieten: Eine Betriebsrente, die komplett von diesen Unternehmen finanziert wird und im Alter die gesetzliche Rente aufstockt.

Zu dieser Leistung sind Arbeitgeber keinesfalls verpflichtet - haben sie den Arbeitnehmern allerdings eine entsprechende Zusage gemacht, so ist diese einzuhalten. Dem Arbeitnehmer wird dabei eine Versorgungsleistung beim Erreichen einer bestimmten Altersgrenze verbindlich in Aussicht gestellt.

Doch auch wenn der Arbeitgeber diese freiwillige Leistung nicht gewährt, so kann der Arbeitnehmer über ihn eine Versicherung abschließen. Die entsprechenden Beiträge entnimmt der Arbeitgeber dem Lohn. So fällt das monatliche Gehalt zwar geringer aus, aber die Versorgungslücke im Alter kann auf diese Weise verringert werden. Möglicherweise gewährt das Unternehmen sogar noch einen Zuschuss, so dass sich die Beiträge insgesamt und somit auch die Versicherungsleistungen unter Umständen deutlich erhöhen.

Bis zu einem gewissen Betrag, im Jahre 2008 beispielsweise höchstens 2.544 Euro, sind diese Gelder nicht zu versteuern. Bei der Betriebsrente unterscheidet man zwischen Direktversicherung, Pensionsfond, Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionskasse.    

 

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