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Altersvorsorge:
Betriebsrente
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Einige größere Unternehmen können
ihren Angestellten eine besondere Form der Altersvorsorge bieten:
Eine Betriebsrente, die komplett von diesen Unternehmen finanziert
wird und im Alter die gesetzliche Rente aufstockt.
Zu dieser
Leistung sind Arbeitgeber keinesfalls verpflichtet - haben sie den
Arbeitnehmern allerdings eine entsprechende Zusage gemacht, so ist
diese einzuhalten. Dem Arbeitnehmer wird dabei eine
Versorgungsleistung beim Erreichen einer bestimmten Altersgrenze
verbindlich in Aussicht gestellt.
Doch auch wenn der Arbeitgeber
diese freiwillige Leistung nicht gewährt, so kann der Arbeitnehmer
über ihn eine Versicherung abschließen. Die entsprechenden
Beiträge entnimmt der Arbeitgeber dem Lohn. So fällt das
monatliche Gehalt zwar geringer aus, aber die Versorgungslücke im
Alter kann auf diese Weise verringert werden. Möglicherweise
gewährt das Unternehmen sogar noch einen Zuschuss, so dass sich die
Beiträge insgesamt und somit auch die Versicherungsleistungen unter
Umständen deutlich erhöhen.
Bis zu einem gewissen Betrag, im Jahre
2008 beispielsweise höchstens 2.544 Euro, sind diese Gelder nicht
zu versteuern. Bei der Betriebsrente unterscheidet man zwischen
Direktversicherung, Pensionsfond, Direktzusage, Unterstützungskasse
und Pensionskasse.
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