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Altersvorsorge:
Rentenversicherung
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Die in Deutschland abhängig Beschäftigten
sind dazu verpflichtet, am Umlageverfahren der Altersversorgung
teilzunehmen. Die Ansprüche der jetzigen Rentner werden aus diesem
Umlageverfahren bedient. Einfacher ausgedrückt: Die momentan
arbeitende Bevölkerung zahlt die heutigen Renten. Zugleich erwirbt
sich jeder Zwangsversicherte einen Anspruch darauf, dass er selbst
später einmal eine Rente erhält.
Die Regelaltersgrenze lag bis vor
kurzem noch bei 65 Jahren. Fortan wird diese Marke in regelmäßigen
Abständen heraufgesetzt, so dass für den Jahrgang 1964 im Jahre
2029 das 67. Lebensjahr als Regelaltersgrenze gilt. Davon
ausgenommen sind Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang Rentenbeiträge
geleistet haben: Sie können nach wie vor mit 65 Jahren ohne
Abschläge in den Ruhestand eintreten.
Positiv hervorzuheben an der
deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ist die Tatsache, dass
auch diejenigen in den Genuss einer Altersversorgung kommen, die bei
einem rein privat organisierten Rentensystem aus Unwissenheit oder
Geldnot keinerlei oder bestenfalls geringe Rücklagen gebildet
hätten. Die Rentenversicherung kann also als wesentlicher
Bestandteil des Kampfes gegen die Altersarmut gelten.
Dennoch ist
kritisch zu hinterfragen, ob das Umlageverfahren auch künftig noch
den Erhalt eines gewissen Lebensstandards im Alter garantieren kann.
Ein Blick auf die demographische Entwicklung in Deutschland zeigt,
dass immer weniger Arbeitnehmer immer mehr Rentner finanzieren
müssen. Es ist zu vermuten, dass die Belastungen der jüngeren
Generation bald deutlich zunehmen, die Renten hingegen sinken
werden.
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