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Altersvorsorge: Rentenversicherung
Die in Deutschland abhängig Beschäftigten sind dazu verpflichtet, am Umlageverfahren der Altersversorgung teilzunehmen. Die Ansprüche der jetzigen Rentner werden aus diesem Umlageverfahren bedient. Einfacher ausgedrückt: Die momentan arbeitende Bevölkerung zahlt die heutigen Renten. Zugleich erwirbt sich jeder Zwangsversicherte einen Anspruch darauf, dass er selbst später einmal eine Rente erhält.

Die Regelaltersgrenze lag bis vor kurzem noch bei 65 Jahren. Fortan wird diese Marke in regelmäßigen Abständen heraufgesetzt, so dass für den Jahrgang 1964 im Jahre 2029 das 67. Lebensjahr als Regelaltersgrenze gilt. Davon ausgenommen sind Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang Rentenbeiträge geleistet haben: Sie können nach wie vor mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand eintreten.

Positiv hervorzuheben an der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ist die Tatsache, dass auch diejenigen in den Genuss einer Altersversorgung kommen, die bei einem rein privat organisierten Rentensystem aus Unwissenheit oder Geldnot keinerlei oder bestenfalls geringe Rücklagen gebildet hätten. Die Rentenversicherung kann also als wesentlicher Bestandteil des Kampfes gegen die Altersarmut gelten.

Dennoch ist kritisch zu hinterfragen, ob das Umlageverfahren auch künftig noch den Erhalt eines gewissen Lebensstandards im Alter garantieren kann. Ein Blick auf die demographische Entwicklung in Deutschland zeigt, dass immer weniger Arbeitnehmer immer mehr Rentner finanzieren müssen. Es ist zu vermuten, dass die Belastungen der jüngeren Generation bald deutlich zunehmen, die Renten hingegen sinken werden.   

 

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