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Altersvorsorge: Riester-Rente
Die Riester-Rente ist benannt nach dem Bundesminister für Arbeit Walter Riester, der diese Form der privaten Rente zur Jahrhundertwende vorgeschlagen hatte. Mit dieser zusätzlichen, freiwilligen Altersvorsorge soll es Rentnern und Pensionären ermöglicht werden, der Absenkung des Rentenniveaus entgegenzuwirken.

Wer eine Riester-Rente abschließt, zahlt regelmäßig in eine Sparform wie Banksparplan, Fondssparplan oder Rentenversicherung ein. Diese Sparformen müssen allerdings von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein. Zum Ende der Laufzeit müssen zumindest die geleisteten Beiträge garantiert werden.

Der Vorteil der Riester-Rente liegt vor allem in der staatlichen Förderung. So gewährt der Staat beispielsweise für Ledige im Jahr 2008 eine Altersvorsorge von 154 Euro jährlich. Die Attraktivität der Riester-Rente für Besserverdienende besteht darin, dass diese 2008 bis zu 2100 Euro in einen Riester-Vertrag einzahlen können. Sie erhalten zwar nicht die oben erwähnte Zulage, können den geleisteten Betrag allerdings bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd anrechnen. Dafür müssen bei der späteren Auszahlungsphase die Leistungen aus dem Riester-Vertrag versteuert werden.

Allerdings liegt das Einkommen bei Rentner und Pensionären vermutlich niedriger als in den Zeiten des aktiven Berufslebens, so dass mit einem niedrigeren Steuersatz zu rechnen ist und die Riester-Rente insgesamt eine lohnende Anlageform darstellt.  

 

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