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Altersvorsorge:
Riester-Rente
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Die Riester-Rente ist benannt nach dem
Bundesminister für Arbeit Walter Riester, der diese Form der
privaten Rente zur Jahrhundertwende vorgeschlagen hatte. Mit dieser
zusätzlichen, freiwilligen Altersvorsorge soll es Rentnern und
Pensionären ermöglicht werden, der Absenkung des Rentenniveaus
entgegenzuwirken.
Wer eine Riester-Rente abschließt, zahlt
regelmäßig in eine Sparform wie Banksparplan, Fondssparplan oder
Rentenversicherung ein. Diese Sparformen müssen allerdings von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein.
Zum Ende der Laufzeit müssen zumindest die geleisteten Beiträge
garantiert werden.
Der Vorteil der Riester-Rente liegt vor allem in
der staatlichen Förderung. So gewährt der Staat beispielsweise
für Ledige im Jahr 2008 eine Altersvorsorge von 154 Euro jährlich.
Die Attraktivität der Riester-Rente für Besserverdienende besteht
darin, dass diese 2008 bis zu 2100 Euro in einen Riester-Vertrag
einzahlen können. Sie erhalten zwar nicht die oben erwähnte
Zulage, können den geleisteten Betrag allerdings bei der
Einkommensteuererklärung steuermindernd anrechnen. Dafür müssen
bei der späteren Auszahlungsphase die Leistungen aus dem
Riester-Vertrag versteuert werden.
Allerdings liegt das Einkommen
bei Rentner und Pensionären vermutlich niedriger als in den Zeiten
des aktiven Berufslebens, so dass mit einem niedrigeren Steuersatz
zu rechnen ist und die Riester-Rente insgesamt eine lohnende
Anlageform darstellt.
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