Seit dem
01.01.2008 gibt es die Riester-Förderung auch für Bausparer.
Inzwischen haben fast alle Bausparkassen Riester-Bausparpläne
auf den Markt gebracht. Gefördert werden die Sparraten für
einen Bausparvertrag und die Tilgungsraten einer
Baufinanzierung. Anspruch auf die Riesterzulagen zum Bausparen
hat der gleiche Personenkreis, der auch bisher schon Anspruch
auf eine Riesterförderung (z.B. für die Altersvorsorge) hatte.
Die geförderte
Immobilie muss vom Riestersparer selbst bewohnt werden und muss
sich außerdem auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
befinden.
Wer einer
Riester-Bausparvertrag abschließt sollte prüfen, ob für
diesen Vertrag noch weitere Förderungsmöglichkeiten vorhanden
sind. Das wären z. B.
- die
Arbeitnehmerzulage - diese Zulage wird bis zu bestimmten
Einkommensgrenzen (Ledige 17.900 Euro, Ehegatten 35.800 Euro)
auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die unter anderem
einem Bausparvertrag zufließen.
- die
Wohnungsbauprämie - für diese Zulage gelten ebenfalls
bestimmte Einkommensgrenzen (Ledige 25.600 Euro, Ehegatten
51.200 Euro). Seit dem 01.01.2009 gibt es diese Zulage nur zur
“dauerhaften wohnwirtschaftlichen Verwendung”. Das heißt,
dass die Zulage zurückgezahlt werden muss, wenn mit dem
angesparten Geld nicht gebaut wird.