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Altersvorsorge: Riesterbausparen

Seit dem 01.01.2008 gibt es die Riester-Förderung auch für Bausparer. Inzwischen haben fast alle Bausparkassen Riester-Bausparpläne auf den Markt gebracht. Gefördert werden die Sparraten für einen Bausparvertrag und die Tilgungsraten einer Baufinanzierung. Anspruch auf die Riesterzulagen zum Bausparen hat der gleiche Personenkreis, der auch bisher schon Anspruch auf eine Riesterförderung (z.B. für die Altersvorsorge) hatte.

Die geförderte Immobilie muss vom Riestersparer selbst bewohnt werden und muss sich außerdem auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.

Wer einer Riester-Bausparvertrag abschließt sollte prüfen, ob für diesen Vertrag noch weitere Förderungsmöglichkeiten vorhanden sind. Das wären z. B.

- die Arbeitnehmerzulage - diese Zulage wird bis zu bestimmten Einkommensgrenzen (Ledige 17.900 Euro, Ehegatten 35.800 Euro) auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die unter anderem einem Bausparvertrag zufließen.

- die Wohnungsbauprämie - für diese Zulage gelten ebenfalls bestimmte Einkommensgrenzen (Ledige 25.600 Euro, Ehegatten 51.200 Euro). Seit dem 01.01.2009 gibt es diese Zulage nur zur “dauerhaften wohnwirtschaftlichen Verwendung”. Das heißt, dass die Zulage zurückgezahlt werden muss, wenn mit dem angesparten Geld nicht gebaut wird.

 

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