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Altersvorsorge:
Vermögenswirksame Leistungen
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Bei den Vermögenswirksamen Leistungen
erhält der Arbeitnehmer seitens seines Arbeitgebers Geld auf ein
Anlagekonto überwiesen. Diese Leistung wird zwischen beiden
Parteien entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart. Es wird
zudem festgelegt, ob der Arbeitnehmer selbst einen gewissen Betrag
in die Anlageform investieren muss.
Hinzu kommt die staatliche
Förderung: Der Staat gibt die förderfähigen Anlageformen vor und
flankiert die Vermögenswirksamen Leistungen bis zu einer bestimmten
Einkommensgrenze mit der Arbeitnehmersparzulage.
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