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Altersvorsorge: Vermögenswirksame Leistungen
Bei den Vermögenswirksamen Leistungen erhält der Arbeitnehmer seitens seines Arbeitgebers Geld auf ein Anlagekonto überwiesen. Diese Leistung wird zwischen beiden Parteien entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart. Es wird zudem festgelegt, ob der Arbeitnehmer selbst einen gewissen Betrag in die Anlageform investieren muss.

Hinzu kommt die staatliche Förderung: Der Staat gibt die förderfähigen Anlageformen vor und flankiert die Vermögenswirksamen Leistungen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze mit der Arbeitnehmersparzulage.    

 

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