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Anerkennung ab Beginn in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Oft lässt sich bei Krankheiten nicht zu Beginn feststellen, ob es sich um eine langfristige oder gar bleibende Berufsunfähigkeit handelt. Die Versicherer behalten sich deshalb das Recht vor, ein halbes Jahr noch keine Zahlungen zu leisten. Schließlich gilt ja erst als berufsunfähig, wer länger als sechs Monate seinen Beruf nicht ausführen kann. Anerkennung ab Beginn heißt in diesem Fall, dass die Versicherung für Berufsunfähigkeit nach diesem Zeitraum dann tatsächlich rückwirkend bezahlt. Der Kunde erhält also die ihm zustehende Rente der sechs Monate nachträglich in voller Höhe ausgezahlt. Fehlt in den Bedingungen eine solche Anerkennung, zahlt der Versicherer erst ab dem siebten Monat, was sicherlich in einigen Fällen zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann. Eine wirklich gute Versicherung bietet eine Anerkennung ab Beginn und muss nicht unbedingt teurer sein. Weitere Tipps:

Verzicht auf abstrakte Verweisung
Garantie der Nachversicherung
Anerkennung ab Beginn
Prognose Sechs Monate
Rückwirkende Zahlung     


 

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