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Oft lässt sich bei Krankheiten nicht zu Beginn feststellen,
ob es sich um eine langfristige oder gar bleibende Berufsunfähigkeit
handelt. Die Versicherer behalten sich deshalb das Recht vor, ein
halbes Jahr noch keine Zahlungen zu leisten. Schließlich gilt ja
erst als berufsunfähig, wer länger als sechs Monate seinen Beruf
nicht ausführen kann. Anerkennung ab Beginn heißt in diesem Fall,
dass die Versicherung für Berufsunfähigkeit nach diesem Zeitraum
dann tatsächlich rückwirkend bezahlt. Der Kunde erhält also die
ihm zustehende Rente der sechs Monate nachträglich in voller Höhe
ausgezahlt. Fehlt in den Bedingungen eine solche Anerkennung, zahlt
der Versicherer erst ab dem siebten Monat, was sicherlich in einigen
Fällen zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann. Eine wirklich
gute Versicherung bietet eine Anerkennung ab Beginn und muss nicht
unbedingt teurer sein. Weitere Tipps:
Verzicht
auf abstrakte Verweisung
Garantie
der Nachversicherung
Anerkennung
ab Beginn
Prognose
Sechs Monate
Rückwirkende
Zahlung
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