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Rückwirkende Zahlung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Normalerweise ist man als Versicherter bestrebt, die einem zustehenden Leistungen möglichst schnell zu erhalten. Doch hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass Versicherungsfälle oft verspätet gemeldet werden. Gerade bei der Versicherung für Berufsunfähigkeit ist es leider nicht selten so, dass das Leben größtenteils umgestaltet werden muss und hierfür besondere Kräfte gebündelt werden. Daher kümmern sich Kunden oft erst nach einiger Zeit, mitunter vielen Monaten, um ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss aber erst dann zahlen, wenn sie vom Versicherten über den Eintritt des Versicherungsfalls informiert wird. Ist in den Verträgen allerdings eine rückwirkende Zahlung vereinbart, gibt es die Rentenzahlungen auch bei verspäteter Meldung nachträglich und ohne Abzüge ausgezahlt. Eine wirklich gute Versicherung bietet eine rückwirkende Zahlung und muss nicht unbedingt teurer sein. Weitere Tipps:

Verzicht auf abstrakte Verweisung
Garantie der Nachversicherung
Anerkennung ab Beginn
Prognose Sechs Monate
Rückwirkende Zahlung     


 

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