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Politik in Dänemark: Exekutive, Legislative und Judikative

Der Staat Dänemark ist eine konstitutionelle Monarchie. Staatsoberhaupt ist die dänische Königin oder der König - aktuell Margarethe II., die jedoch nur repräsentative Aufgaben ausführt.

Exekutive:
In der Praxis liegt die ausführende Gewalt bei der vom Volk gewählten dänischen Regierung. An der Spitze der Exekutive steht deshalb de facto der Regierungschef, der in Dänemark Staatsminister genannt wird. Um die Regierungsgeschäfte übernehmen zu können, benötigt er eine Mehrheit im dänischen Parlament. Die anschließende Ernennung zum Kabinettschef erfolgt durch den Monarchen. Aktueller Ministerpräsident ist Lars Lokke Rasmussen, der seit 2009 eine Koalition aus der rechtsliberalen Partei Venstre und der Konservativen Volkspartei leitet. Geduldet wird diese Minderheitsregierung durch die Dänische Volkspartei.

Legislative:
Gesetzgebendes Organ ist das dänische Parlament, das den Namen Folketing trägt. Es besteht lediglich aus einer Kammer, in der 179 Abgeordnete versammelt sind. Die Wahl der Parlamentarier erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht. 175 Abgeordnete werden direkt in Dänemark, je zwei auf den Färöern und auf Grönland gewählt. Die Dauer einer Legislaturperiode beträgt vier Jahre. Allerdings kann der Ministerpräsident das Parlament auflösen und Neuwahlen ausschreiben, wenn er diesen Schritt als politisch notwendig oder sinnvoll erachtet.
Damit ein Gesetz in Kraft treten kann, wird neben einer Mehrheit im Folketing die Unterschrift des Monarchen benötigt. Auch Kriegserklärungen und Friedensabkommen kommen nur durch das Zusammenspiel von Staatsoberhaupt und Parlament zustande. Eine Sonderrolle im Bereich Gesetzgebung nimmt Grönland ein. Die Insel besitzt ein eigenes Landesparlament namens Landsting, das bis auf folgende Ausnahmen legislativ unabhängig ist: Außenpolitik, Verwaltung von Bodenschätzen, Polizei und Rechtswesen.
Obwohl es sich beim dänischen Staat um eine repräsentative Demokratie handelt, kann die Bevölkerung mit Hilfe von Volksabstimmungen Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Bedingung ist allerdings, dass zuvor ein Drittel der Parlamentsabgeordneten zustimmt, das Wahlvolk über ein Gesetz entscheiden zu lassen.
Gegenwärtig wird die dänische Politik von sieben Parteien geprägt, die im Folketing vertreten sind: die Liberale Partei (Venstre), die Sozialdemokratische Partei (Socialdemokratiet), die Dänische Volkspartei (Dansk Folkeparti), die Sozialistische Volkspartei (Socialistisk Folkeparti), die Konservative Volkspartei (Det Konservative Folkeparti),
die Sozialliberale Partei (Det Radikale Venstre), die Liberale Allianz (Liberal Alliance) sowie die Einheitsliste (Enhedslisten).

Judikative:
Das dänische Rechtswesen ist laut Verfassung aus dem Jahr 1953 in Händen unabhängiger Gerichte. Die Politik darf keinen Einfluss auf die Rechtsprechung nehmen. Vielmehr müssen sich Richter beim Fällen von Urteilen an geltendes Gesetz halten. Höchste richterliche Instanz in Dänemark ist der Oberste Gerichtshof namens Höjesteret, vor dem nur Fälle behandelt werden, die in früheren Instanzen nicht geklärt werden konnten.


 

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