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Der Staat Dänemark ist eine
konstitutionelle Monarchie. Staatsoberhaupt ist die dänische Königin
oder der König - aktuell Margarethe II., die jedoch nur repräsentative
Aufgaben ausführt.
Exekutive:
In der Praxis liegt die ausführende Gewalt bei der vom Volk gewählten
dänischen Regierung. An der Spitze der Exekutive steht deshalb de
facto der Regierungschef, der in Dänemark Staatsminister genannt
wird. Um die Regierungsgeschäfte übernehmen zu können, benötigt
er eine Mehrheit im dänischen Parlament. Die anschließende
Ernennung zum Kabinettschef erfolgt durch den Monarchen. Aktueller
Ministerpräsident ist Lars Lokke Rasmussen, der seit 2009 eine
Koalition aus der rechtsliberalen Partei Venstre und der
Konservativen Volkspartei leitet. Geduldet wird diese
Minderheitsregierung durch die Dänische Volkspartei.
Legislative:
Gesetzgebendes Organ ist das dänische Parlament, das den Namen
Folketing trägt. Es besteht lediglich aus einer Kammer, in der 179
Abgeordnete versammelt sind. Die Wahl der Parlamentarier erfolgt
nach dem Verhältniswahlrecht. 175 Abgeordnete werden direkt in Dänemark,
je zwei auf den Färöern und auf Grönland gewählt. Die Dauer
einer Legislaturperiode beträgt vier Jahre. Allerdings kann der
Ministerpräsident das Parlament auflösen und Neuwahlen
ausschreiben, wenn er diesen Schritt als politisch notwendig oder
sinnvoll erachtet.
Damit ein Gesetz in Kraft treten kann, wird neben einer Mehrheit im
Folketing die Unterschrift des Monarchen benötigt. Auch Kriegserklärungen
und Friedensabkommen kommen nur durch das Zusammenspiel von
Staatsoberhaupt und Parlament zustande. Eine Sonderrolle im Bereich
Gesetzgebung nimmt Grönland ein. Die Insel besitzt ein eigenes
Landesparlament namens Landsting, das bis auf folgende Ausnahmen
legislativ unabhängig ist: Außenpolitik, Verwaltung von Bodenschätzen,
Polizei und Rechtswesen.
Obwohl es sich beim dänischen Staat um eine repräsentative
Demokratie handelt, kann die Bevölkerung mit Hilfe von
Volksabstimmungen Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Bedingung
ist allerdings, dass zuvor ein Drittel der Parlamentsabgeordneten
zustimmt, das Wahlvolk über ein Gesetz entscheiden zu lassen.
Gegenwärtig wird die dänische Politik von sieben Parteien geprägt,
die im Folketing vertreten sind: die Liberale Partei (Venstre), die
Sozialdemokratische Partei (Socialdemokratiet), die Dänische
Volkspartei (Dansk Folkeparti), die Sozialistische Volkspartei (Socialistisk
Folkeparti), die Konservative Volkspartei (Det Konservative
Folkeparti),
die Sozialliberale Partei (Det Radikale Venstre), die Liberale
Allianz (Liberal Alliance) sowie die Einheitsliste (Enhedslisten).
Judikative:
Das dänische Rechtswesen ist laut Verfassung aus dem Jahr 1953 in Händen
unabhängiger Gerichte. Die Politik darf keinen Einfluss auf die
Rechtsprechung nehmen. Vielmehr müssen sich Richter beim Fällen
von Urteilen an geltendes Gesetz halten. Höchste richterliche
Instanz in Dänemark ist der Oberste Gerichtshof namens Höjesteret,
vor dem nur Fälle behandelt werden, die in früheren Instanzen
nicht geklärt werden konnten.
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