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Besonders bei angebotenen Häusern
aus Zwangsversteigerungen oder Privatinsolvenz sollte man sich in
klaren sein, dass der ehemalige Einwohner vielleicht gar nicht erst
ausziehen möchte. Mit dem ehemaligen Einwohnern hat man vielleicht
auch nach der Übergabe des Hauses etwas zu tun und wird vielleicht
sogar belästigt oder beschimpft. Dies muss aber nicht der Fall
sein, man sollte sich aber in klaren sein, dass so etwas vorkommen
kann.
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