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Sie ist DAS Vorsorgeprodukt in
Deutschland: Die Riester-Rente. Nicht nur die Ratgeberbeilagen
zahlreicher Zeitungen beschäftigen sich intensiv mit dieser
Möglichkeit, etwas für das Alter anzusparen. Auch die
Versicherungswirtschaft hat nach anfänglichem Zögern erkannt, dass
die Riester-Rente eine attraktive Bereicherung ihrer Produktpalette
darstellt. Doch neben den häufig herausgestellten, positiven
Aspekten gibt es bei der Riester-Rente natürlich auch
Schwachstellen.
So wird beispielsweise kritisiert, dass im Todesfall
des Beitragszahlers zwar der Ehepartner die Zahlungen zugesichert
bekommt, nicht aber ein Lebensabschnittsgefährte. Nicht eheliche
Gemeinschaften werden hier also klar benachteiligt. Wer seinen
Riester-Vertrag vor dem 60. Lebensjahr kündigt, muss dem Staat
dessen Zulagen zurückerstatten. Eine Rückzahlung muss ebenso
erfolgen, wenn der Rentner dauerhaft ins Ausland zieht, da er in
diesem Falle nicht mehr in Deutschland voll steuerpflichtig ist.
Damit ist bereits ein weiteres Problem angesprochen: Auszahlungen
der Riester-Rente sind steuerpflichtig. Allerdings konnte der
Beitragszahler ja in der Einzahlungsphase Zulagen des Staates
einstreichen oder seine Einkommensteuer verringern, so dass sich
dieser Nachteil relativiert.
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