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Die Riester-Rente wurde ins Leben
gerufen, um den Menschen im Alter neben der gesetzlichen
Rentenversicherung ein weiteres Standbein der Vorsorge zu eröffnen.
Der Abschluss eines Vertrages zur Riester-Rente ist allerdings
freiwillig.
Im ersten Teil der Riester-Rente, der so genannten
Einzahlungsphase, werden Beiträge in eine Sparform geleistet. Dies
kann beispielsweise ein Bank- oder Fondssparplan sein. Die
Riester-Rente wird in dieser Phase staatlich gefördert: Entweder
erhält der Beitragszahler eine Zulage seitens des Staates oder er
kann einen Steuerausgabenabzug geltend machen. Wichtig ist, dass die
Zulagen jährlich beantragt werden.
In der Auszahlungsphase
schließlich erhält der Riester-Rentner eine regelmäßige
Rentenleistung aus seinem Sparvertrag. Diese muss dann allerdings
versteuert werden. Der Rentner bekommt - je nach Vertrag -
frühestens ab dem 60. Lebensjahr garantiert die eingegangenen
Gelder zurückgezahlt.
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