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Riester-Rente

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Die Zertifizierung der Riester-Rente
Für die Altersvorsorge steht dem Verbraucher eine Vielzahl an Sparmöglichkeiten zur Verfügung. Die Bedingungen und Renditen der einzelnen Produkte und Anbieter unterscheiden sich dabei mitunter sehr stark voneinander. Die staatlich geförderte Riester-Rente hingegen weist bestimmte Mindeststandards auf. Nur Anbieter, die alle Voraussetzungen erfüllen, dürfen ihren Kunden ein Angebot zur Riester-Rente unterbreiten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert die förderungsfähigen Sparformen und setzt dabei beispielsweise folgende Kriterien - ohne Gewähr auf Vollständigkeit - an:

1. Der zukünftige Rentner erhält die Garantie, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindest die eingezahlten Beträge ausgeschüttet werden.

2. eine Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr ist nicht möglich.

3. Die Auszahlung erfolgt lebenslang.

4. Der Anbieter muss Transparenz herstellen. Er muss seine Kunden über die Höhe der Verwaltungskosten und die Verwendung der Beiträge informieren.

5. Der Versicherte muss unbeschränkt steuerpflichtig sein.

6. Die Beitragszahlung erfolgt laufend.  


 

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