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Nicht jede Form der Altersvorsorge
ist steuerlich begünstigt. Wer allerdings einen Vertrag über eine
Rürup-Rente abschließt, kann seine Beiträge als Sonderausgaben
geltend machen.
Voraussetzungen dafür sind, dass im Rürup-Vertrag
eine monatlich gezahlte Leibrente vereinbart wird, die Rente erst im
60. Lebensjahr beginnt und die Ansprüche aus dem Vertrag nicht
vererbbar, beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar sind.
Zu
achten ist unbedingt auf die gesetzlichen Höchstbeträge bei der
steuerlichen Anrechnung.
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