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Bedingungen der Rürup-Rente

Nicht jede Form der Altersvorsorge ist steuerlich begünstigt. Wer allerdings einen Vertrag über eine Rürup-Rente abschließt, kann seine Beiträge als Sonderausgaben geltend machen.

Voraussetzungen dafür sind, dass im Rürup-Vertrag eine monatlich gezahlte Leibrente vereinbart wird, die Rente erst im 60. Lebensjahr beginnt und die Ansprüche aus dem Vertrag nicht vererbbar, beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar sind.

Zu achten ist unbedingt auf die gesetzlichen Höchstbeträge bei der steuerlichen Anrechnung.      


 

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