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Nachteile der Rürup-Rente

Wer seinen Versicherungsvertreter nach einer lukrativen Altersvorsorge fragt, der wird sicherlich unter anderem auf die Rürup-Rente hingewiesen. Kein Wunder, denn zum einen existieren bei dieser Form der Rentenversicherung viele Vorteile wie die steuerlichen Begünstigungen. Zum anderen ist der Vertreter natürlich an einer Provision interessiert, die beim Abschluss einer Rürup-Rente wegen der oft relativ hohen Einzahlungen nicht gerade mickrig ausfallen dürfte.

Aber auch hier empfiehlt sich ein genauerer Blick auf mögliche Problemzonen. So kann es beispielsweise durchaus passieren, dass beim Tod des Beitragszahlers vor Renteneintritt das angesammelte Kapital verfällt, es sei denn es wurde eine Rente für Hinterbliebene oder eine Beitragsrückgewähr vereinbart. Auch für den Todesfall nach Rentenbeginn sollte rechtzeitig vorgesorgt werden, da im ungünstigen Fall auch hier das Kapital verfällt.

Als besonders positiv werden stets die Steuervorteile der Rürup-Rente hervorgehoben. Dabei sollte aber nicht außer acht gelassen werden, dass die späteren Rentenzahlungen - abhängig vom Jahr des Rentenbeginns - sehr wohl versteuert werden müssen. Zudem kann der Sparende seine Beiträge zur Zeit nur gestaffelt steuerlich geltend machen.

Berücksichtigt werden sollte vor Abschluss einer Rürup-Rente auch, dass es hier kein Kapitalwahlrecht gibt und die Verträge weder verschenkt noch ausgezahlt, immerhin aber beitragsfrei gestellt werden können.       


 

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