|
Wer seinen Versicherungsvertreter
nach einer lukrativen Altersvorsorge fragt, der wird sicherlich
unter anderem auf die Rürup-Rente hingewiesen. Kein Wunder, denn
zum einen existieren bei dieser Form der Rentenversicherung viele
Vorteile wie die steuerlichen Begünstigungen. Zum anderen ist der
Vertreter natürlich an einer Provision interessiert, die beim
Abschluss einer Rürup-Rente wegen der oft relativ hohen Einzahlungen
nicht gerade mickrig ausfallen dürfte.
Aber auch hier empfiehlt
sich ein genauerer Blick auf mögliche Problemzonen. So kann es
beispielsweise durchaus passieren, dass beim Tod des Beitragszahlers
vor Renteneintritt das angesammelte Kapital verfällt, es sei denn
es wurde eine Rente für Hinterbliebene oder eine
Beitragsrückgewähr vereinbart. Auch für den Todesfall nach
Rentenbeginn sollte rechtzeitig vorgesorgt werden, da im
ungünstigen Fall auch hier das Kapital verfällt.
Als besonders
positiv werden stets die Steuervorteile der Rürup-Rente
hervorgehoben. Dabei sollte aber nicht außer acht gelassen werden,
dass die späteren Rentenzahlungen - abhängig vom Jahr des
Rentenbeginns - sehr wohl versteuert werden müssen. Zudem kann der
Sparende seine Beiträge zur Zeit nur gestaffelt steuerlich geltend
machen.
Berücksichtigt werden sollte vor Abschluss einer
Rürup-Rente auch, dass es hier kein Kapitalwahlrecht gibt und die
Verträge weder verschenkt noch ausgezahlt, immerhin aber
beitragsfrei gestellt werden können.
|