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Haftpflichtversicherung
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Wer sich mit Schadenersatzansprüchen
konfrontiert sieht, kann mit einer guten Haftpflichtversicherung im
Rücken in den meisten Fällen relativ gelassen auch hohen
Forderungen entgegen sehen. Denn sie springt ein, wenn der
Versicherte einem anderen Schaden beispielsweise durch so genanntes
gefahrerhöhendes Verhalten zugefügt hat. Erweisen sich die
Vorwürfe als unbegründet, leistet die Haftpflichtversicherung
sogar passiven Rechtsschutz.
Wegen der möglicherweise hohen
Ansprüche Dritter wird immer wieder - nicht nur seitens der an
einem Abschluss interessierten Versicherungsvertreter - zu einer
Haftpflichtversicherung geraten. So kann der eventuelle Rückgriff
auf eisern Erspartes im Schadensfall abgewendet werden.
In einigen
Bereichen ist eine Haftpflichtversicherung jedoch obligatorisch.
Dies gilt zum Beispiel für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die
Jagdhaftpflichtversicherung.
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