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Krankenversicherung
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Eine sehr sinnvolle und eigentlich unverzichtbare Versicherung ist die Krankenversicherung. Sie
übernimmt bei zahlreichen Erkrankungen oder Unfällen die Kosten
der notwendigen Behandlung ganz oder zumindest teilweise. In
Deutschland gibt es zwei Formen der Krankenversicherung, die
gesetzliche und die private.
Pflichtmitglieder in der gesetzlichen
Krankenversicherung sind beispielsweise abhängig Beschäftigte bis
zu einem bestimmten Einkommen, Rentner, Bezieher von
Arbeitslosengeld, Studenten und bestimmte Familienangehörige von
Pflichtversicherten. Freiwillig versichern können sich hier ebenso
Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen den festgelegten
Grenzsatz überschreitet. Sie sind jedoch häufig privat
krankenversichert, ebenso die Beamten, deren Beihilfe meist nur
einen Teil der Behandlungskosten deckt.
Bei der privaten
Krankenversicherung muss eine Prämie entrichtet werden, die sich
unter anderem nach den zwischen Versichertem und Versicherer
vereinbarten Leistungen, dem Risiko und dem Alter bei
Versicherungsabschluss richtet.
Die gesetzliche Krankenversicherung
hingegen ist einkommensabhängig. Sie sichert notwendige,
ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Leistungen zu. Bis
zum Jahre 2005 teilten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Heute müssen die
Arbeitnehmer noch einen Zusatzbeitrag entrichten.
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